Michael's Blog

FWG wünscht sich eine DNA-Analyse für Hunde

Die FWG überraschte die Zeitungsleser mit dem Vorschlag: Alle Hundebesitzer in Ingelheim sollen dazu verpflichtet werden, eine DNA-Analyse ihres Hundes bei der Stadtverwaltung zu hinterlegen. Das ist kein Scherz, das ist ein ernstgemeinter Vorschlag der FWG. Es soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, Hundekot eindeutig dem „Erzeuger“ nachzuweisen und damit die Möglichkeit zu schaffen, den Hundebesitzer gebührenpflichtig belangen zu können. Man Beachte: Dieser Vorschlag kommt von einer der Stadtratsfraktionen, die vehement eine Gefahrenabwehrverordnung ablehnen, „da dies den Bürger gängele“.  

Aber nun mal zur praktischen Seite des Themas: Laut Vorschlag der FWG soll von der städtischen Stelle, die auch die Hundesteuer einzieht, eine DNA-Probe des Hundes abgenommen werden. Der Hundehalter soll die anfallenden Laborgebühren bezahlen. In einer Datenbank werden dann die DNA-Daten des Hundes gespeichert. Wird nun ein Hundehaufen irgendwo gefunden, wird eine Probe vom Ordnungsamt entnommen, ans Labor geschickt und das Ergebnis in der städtischen Hundedatenbank gesucht. Wird die DNA gefunden, ist der Verursacher/Täter eindeutig zuzuordnen und es erfolgt eine gebührenpflichtige Ordnungsstrafe.

Was ist denn das? Ein städtischer Angestellter nimmt DNA-Proben ab? Kann und darf der das? Mitarbeiter des Ordnungsamtes sammeln „Sch..“-Proben und schicken sie ins Labor? Kann ein Hundebesitzer überhaupt dazu gezwungen werden, eine DNA-Probe seines Hundes abzugeben? Was ist mit den Hunden, die nicht in Ingelheim gemeldet sind oder zu Besuch da sind?

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