In letzter Zeit häufen sich bei mir Vorfälle mit Radfahrern, die sich zunehmend unvernünftig verhalten und den Straßenverkehr erheblich behindern. Heute erlebte ich wieder einen solchen Fall auf der Kiefernstraße. Eine Radfahrerin begegnete mir nicht etwa, wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, rechts fahrend, sondern nahm sich die Freiheit, mitten auf der Straße zu fahren. Sie war der festen Überzeugung, dass ich als Autofahrer verpflichtet sei, 1,50 Meter Abstand zu ihm zu halten und zwar unabhängig davon, dass wir uns entgegenkamen.
Statt den Verkehrsregeln zu folgen, blieb die Radfahrerin stur und verlangte, ich solle in eine Parkbucht oder auf den Bürgersteig ausweichen, um ihm die geforderten 1,50 Meter Sicherheitsabstand zu gewähren. Ich blieb hart und fuhr geradewegs auf sie zu, was sie schließlich zum Ausweichen zwang, wenn auch nicht ohne maulenden Protest. Eine kurze, aber sehr unfreundliche Unterhaltung folgte, in der die Radfahrerin darauf beharrte, dass sie in der Mitte der Straße fahren dürfe und ich mich anzupassen hätte.
Leider ist dies nicht das erste Mal, dass mir ein solches Verhalten begegnet. In letzter Zeit habe ich ähnliche Situationen auch auf der Rotweinstraße erlebt. Es scheint ein wachsender Trend zu sein, dass Radfahrer, anstatt rechts zu fahren, die gesamte Fahrbahn für sich beanspruchen, obwohl sie sich damit im Unrecht befinden. Um der Sache auf den Grund zu gehen, habe ich mich ein wenig im Internet informiert, wie denn die genaue Rechtslage aussieht.
Es ist allgemein bekannt, dass ein Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten muss. Dies ist auch absolut sinnvoll und wird von den meisten Verkehrsteilnehmern akzeptiert. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, weil beispielsweise Gegenverkehr herrscht oder die Straße zu schmal ist, so muss der Autofahrer hinter dem Radfahrer bleiben, bis sich eine sichere Möglichkeit zum Überholen bietet.
Doch wenn sich ein Auto und ein Radfahrer auf derselben Straße begegnen, gilt eine andere Regelung. Beide Fahrzeuge, Auto und Fahrrad ,sind gleichberechtigt, genauso wie wenn zwei Autos aufeinandertreffen. Das bedeutet, beide Verkehrsteilnehmer müssen so weit rechts wie möglich fahren, um ein gefahrloses Vorbeikommen zu gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie sich arrangieren, etwa indem eines der Fahrzeuge kurz zurückfährt oder an einer geeigneten Stelle ausweicht.
Ein Radfahrer, der sich stur in die Mitte der Fahrbahn stellt und den Gegenverkehr behindert, handelt eindeutig verkehrswidrig. Dieses Verhalten ist nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich und bringt unnötig Konflikte auf die Straße. Doch es scheint, dass viele Radfahrer nicht über diese Regelungen informiert sind oder sie bewusst ignorieren. Sie beanspruchen die Straße auf eine Weise, die weder der Sicherheit noch dem Verkehrsfluss dient.
Diese Missverständnisse und das unkooperative Verhalten einiger Radfahrer führen zu gefährlichen Situationen und tragen nicht zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr bei. Verkehrssicherheit erfordert Rücksichtnahme und das Einhalten der Regeln – von beiden Seiten. Es wäre wünschenswert, dass sich Radfahrer in Zukunft wieder stärker an die Verkehrsregeln halten und so unnötige Konflikte vermieden werden.


