Die Binger Straße ist eine der wichtigsten Verkehrsadern Ingelheims. Deshalb habe ich die Diskussion über eine dauerhafte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von Anfang an strikt abgelehnt.
Grundlage der damaligen Diskussion war ein von der Stadt im Jahr 2021 in Auftrag gegebenes Lärmgutachten. Danach wurden auf der Binger Straße tagsüber rund 340 und nachts etwa 130 Fahrzeuge pro Stunde gezählt. Der ermittelte Lärmpegel lag tagsüber bei 67,3 dB und damit nur geringfügig über dem damaligen Auslösewert von 67 dB. Nachts wurden 59,3 dB gegenüber einem Auslösewert von 57 dB ermittelt.
Das Schalltechnische Beratungsbüro Giering kam zu dem Ergebnis, dass durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h rechnerisch eine maximale Pegelminderung von 2,4 dB erreicht werden könnte.
Für mich musste deshalb die Frage erlaubt sein, ob diese Lärmminderung die Nachteile einer dauerhaften Geschwindigkeitsreduzierung auf einer der wichtigsten Ein- und Ausfallstraßen Ingelheims rechtfertigt. Bereits zwei Jahre zuvor hatten wir uns im Umweltausschuss mit dem Thema beschäftigt und es nach der damaligen Beratung zunächst nicht weiterverfolgt.
Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, zwischen Wohnstraßen und Hauptverkehrsachsen zu unterscheiden. Tempo 30 in Wohngebieten ist für mich grundsätzlich sinnvoll. Haupt-, Durchgangs- und Verbindungsstraßen müssen dagegen ihre Funktion für einen möglichst flüssigen Verkehr erfüllen können. Werden auch diese Straßen immer stärker reglementiert, besteht die Gefahr, dass sich der Verkehr verlangsamt und auf andere Straßen verlagert.
Deshalb habe ich gemeinsam mit der CDU-Fraktion die Einführung von Tempo 30 auf der Binger Straße abgelehnt. Mit dieser Position konnten wir uns im Stadtrat jedoch nicht durchsetzen. Die anderen Stadtratsfraktionen stimmten für die Geschwindigkeitsreduzierung, sodass die CDU mit ihrer ablehnenden Haltung überstimmt wurde.
Ein weiterer Aspekt war für mich schon damals die technische Entwicklung des Automobils. Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen verändern sich auch die Voraussetzungen der Diskussion. Elektroautos verursachen keine lokalen Abgasemissionen und sind insbesondere bei niedrigeren Geschwindigkeiten beim Antrieb deutlich leiser als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Allerdings entstehen auch bei Elektrofahrzeugen weiterhin Reifen- und Fahrbahngeräusche.
Für mich bedeutet das: Verkehrspolitische Maßnahmen sollten regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob die Gründe, aus denen sie ursprünglich eingeführt wurden, unter veränderten technischen und verkehrlichen Bedingungen weiterhin in gleichem Umfang bestehen.
