Was muß ich am Samstag in der Allgemeinen Zeitung lesen: Die FDP ist gegen eine Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Ingelheim. Aber gleichzeitig hätte sie auch gerne eine Möglichkeit, beratungsresistente Hundehalter irgendwie zu zwingen, die Hunde während der Brut- und Aufzuchtzeit (Februar bis Juni) an der Leine zu führen und die Hundehaufen nicht irgendwo zu hinterlassen.

Das ist eine Überraschung, da die Mitglieder der FDP ja leider keine Zeit hatten, am städtischen Workshop zum Thema „Diskussion des Vorschlages einer Gefahrenabwehrverordnung“, teilzunehmen. In der Presseerklärung vom Freitag, den 11.05.2018, erklärt die FDP „der Vorschlag der CDU einer Gefahrenabwehrverordnung schieße weit über das Ziel hinaus“. Warum hat man denn nicht die Chance genutzt, um an dem besagten Workshop seine Meinung einzubringen?

Der Hinweis der FDP, das Problem der freilaufenden Hunde in der Gemarkung in den Griff zu bekommen, ist nichts Neues. Bereits am 23. Februar des letzten Jahres hatte ich eine entsprechende Anfrage im Stadtrat gestellt. Aber solange keine klaren Regelungen festgelegt sind, ist auch hier das Ordnungsamt machtlos. Erst wenn ein Hund wildert, dann zieht das Landesjagdgesetz. Der immer wieder vorgetragene Wunsch, Hunde in der der Brut- und Aufzuchtzeit, an der Leine zu führen, ist zwar gut gemeint, kann aber mangels Verordnung nicht eingefordert werden.

Was für mich aber besonders ärgerlich ist, ist die Tatsache, der Löwenanteil aller Hundebesitzer verhält sich verantwortungsvoll. Nur ein kleiner Anteil der Hundebesitzer lässt seine Tiere freilaufen oder überall hinkacken und genau die müssen bestraft werden.

Die FWG überraschte die Zeitungsleser mit dem Vorschlag: Alle Hundebesitzer in Ingelheim sollen dazu verpflichtet werden, eine DNA-Analyse ihres Hundes bei der Stadtverwaltung zu hinterlegen. Das ist kein Scherz, das ist ein ernstgemeinter Vorschlag der FWG. Es soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, Hundekot eindeutig dem „Erzeuger“ nachzuweisen und damit die Möglichkeit zu schaffen, den Hundebesitzer gebührenpflichtig belangen zu können. Man Beachte: Dieser Vorschlag kommt von einer der Stadtratsfraktionen, die vehement eine Gefahrenabwehrverordnung ablehnen, „da dies den Bürger gängele“.  

Aber nun mal zur praktischen Seite des Themas: Laut Vorschlag der FWG soll von der städtischen Stelle, die auch die Hundesteuer einzieht, eine DNA-Probe des Hundes abgenommen werden. Der Hundehalter soll die anfallenden Laborgebühren bezahlen. In einer Datenbank werden dann die DNA-Daten des Hundes gespeichert. Wird nun ein Hundehaufen irgendwo gefunden, wird eine Probe vom Ordnungsamt entnommen, ans Labor geschickt und das Ergebnis in der städtischen Hundedatenbank gesucht. Wird die DNA gefunden, ist der Verursacher/Täter eindeutig zuzuordnen und es erfolgt eine gebührenpflichtige Ordnungsstrafe.

Was ist denn das? Ein städtischer Angestellter nimmt DNA-Proben ab? Kann und darf der das? Mitarbeiter des Ordnungsamtes sammeln „Sch..“-Proben und schicken sie ins Labor? Kann ein Hundebesitzer überhaupt dazu gezwungen werden, eine DNA-Probe seines Hundes abzugeben? Was ist mit den Hunden, die nicht in Ingelheim gemeldet sind oder zu Besuch da sind?

Die meisten Städte in Rheinland-Pfalz und in Hessen haben bereits eine Gefahrenabwehrverordnung. Nur Ingelheim tut sich sehr schwer damit, ebenfalls eine solche Verordnung einzuführen. Die Argumentation der Verordnungsgegner, der Bürger werde gegängelt und bevormundet, ist blanker Unsinn. Es geht hier darum, den Ordnungshütern ein schnelles und unproblematisches Werkzeug an die Hand zu geben, um alltägliche kleine Probleme im Innenstadtbereich sofort zu ahnden.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel:

Ein Passant versucht eine leere Flasche in den Mülleimer zu werfen. Da der Mülleimer aber bereits voll ist, stellt er die Flasche einfach vor den Mülleimer auf den Boden und versucht weg zu gehen. Die hierbei eventuell entstehende Gefahr ist offensichtlich. Tritt ein anderer Passant versehentlich gegen die auf dem Boden stehende Flasche, kann diese kaputt gehen und der nächste Passant tritt eventuell in die Glasscherben und verletzen sich.

Ist eine städtische Ordnungskraft (Ordnungsamt) Zeuge dieser Aktion, kann er den Verursacher auffordern die Flasche in den nächsten Mülleimer zu bringen. Ist der Verursacher aber uneinsichtig und versucht einfach fortzugehen, hat die Ordnungskraft ohne eine Gefahrenabwehrverordnung keinerlei Handhabe, den Verursacher festzuhalten oder gebührenpflichtig zu verwarnen.

Mit einer bestehenden Gefahrenabwehrverordnung wird diese Handlung zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann. Versucht der Verursacher einfach wegzugehen, haben die Ordnungskräfte das Recht die Person festzuhalten und die Polizei zu rufen, die dann alle weiteren Schritte einleitet.

Zugegeben der Sachverhalt ist konstruiert, könnte aber jederzeit genauso oder ähnlich in unserer Stadt passieren.

In einer der letzten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses wurde von der CDU-Fraktion der Entwurf einer möglichen Satzung vorgelegt. Bei einer heftigen Diskussion über Sinn und Unsinn einer solchen Abwehrverordnung schlug die SPD-Fraktion vor, in einem Workshop die vorgeschlagene Gefahrenabwehrverordnung gemeinsam zu bearbeiten.

Das hört sich doch bis jetzt alles ganz prima und demokratisch an. Sie werden sich nun Fragen: Wieso regt der sich dann so auf?

Zum Workshop erschienen nur die Vertreter der Grünen und der CDU. Die SPD begründete ihr Fernbleiben damit, das sie mit der ganzen Sache sowieso nicht einverstanden sei (Man beachte das kleine Detail: Die SPD hat diesen Workshop vorgeschlagen!). FWG und FBI erschienen ebenfalls nicht. Eine Fraktion hatte keine Zeit und die Andere entschuldigte sich erst gar nicht.

Verstehen sie jetzt warum ich mich aufrege?

Als ich in Ober-Ingelheim aktiv nachhörte, wie die umliegenden Geschäftsleute und Kunden zum Thema „Zwei Parkplätze für einen Fahrradständer zu opfern“ stehen, kochten die Emotionen über. Alle Anlieger des Ober-Ingelheimer Marktplatzes waren echt sauer, als sie hörten, dass zwei von insgesamt neun Parkplätzen für den Fahrradständer geopfert werden sollen. In Ober-Ingelheim haben wir eine gewachsene Ortsstruktur mit allen nötigen Einzelhandelsgeschäften. Aber nur allein von den direkten Anwohnern kann der Einzelhandel nicht leben. Kunden, aus Ingelheim-West oder Groß-Winternheim und die vielen Handwerker, die sich hier täglich ihr Frühstück besorgen, werden mit Sicherheit nicht mit dem Fahrrad nach Ober-Ingelheim zum Einkaufen fahren. Sind keine Parkplätze da, bleiben auch die Kunden aus.

Deshalb sammelte ich in einer spontanen Aktion Unterschriften zum dem Thema „Keine Parkplätze für einen Fahrradständer in Ober-Ingelheim opfern“. Ich sprach Kunden, Passanten, Anwohner und Geschäftsleute an. Die Reaktion war unglaublich. Innerhalb von 12 Stunden haben 348 Bürger unterschrieben und zum Ausdruck gebracht: Wir brauchen jeden Parkplatz. Ich habe das Ergebnis meiner Blitzaktion Oberbürgermeister Ralf Claus vor der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am Mittwoch schriftlich übergeben. Ich bin überzeugt, hätte ich bis Anfang der nächsten Woche Zeit gehabt, wäre das Ergebnis doppelt bis dreimal so hoch ausgefallen.

Diese überwältigende Unterstützung konnten auch der OB und die Mitglieder der anderen Fraktionen nicht ignorieren. Die Parkplätze bleiben nun alle erhalten. Der einzige Wermutstropfen bei dieser Abstimmung war der nun von der Stadtverwaltung präferierte alternative Platz für den Fahrradständer. Während wir von der CDU für den Platz vor dem Alten Gymnasium (Stadtteilhaus) plädierten, muss nun der schmale Bürgersteig vor Tabak Bambach herhalten. Auf einem 3,50 m breiten Bürgersteig sollen nun die Fahrräder im rechten Winkel zur Straße aufgestellt werden. Meine Einwände, dass nur noch ein knapper Meter zwischen den Fahrrädern und dem Straßenverkehr für die Fußgänger bleibt, wurde mit dem Argument "Auf dieser Seite der Straße geht doch eh‘ niemand“ abgewiesen.

Der OB hat bisher bei allen Diskussionen um den Standort des Fahrradständers betont „Der Fahrradständer muss an einem besonders markanten und schönen Platz installiert werden“. Ich frage mich, entspricht der mit viel Liebe, Aufwand und auch Geld völlig neu gestaltete Platz vor dem alten Gymnasium, nicht den vom Oberbürgermeister geforderten Ansprüchen?“ Es ist sehr bedauerlich, dass der OB und die anderen Fraktionen sich unserem Vorschlag nicht anschließen konnten.

Die CDU-Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses können es einfach nicht nachvollziehen, warum für die Stadtverwaltung zur Installation der Fahrradständer für das neue Fahrradverleihsystem in Ober-Ingelheim, nur der Marktplatz in Frage kommt. Klar, alle Fraktionen seien sich darüber einig, dass die Verleihfahrräder nicht irgendwo, sondern an einer gut erreichbaren Stellestehen sollen. Es müsse ein Platz gefunden werden, an dem die Verleihfahrräder dem vorbeigehenden Passanten ins Auge springen. Die CDU ist der Meinung, dass es nicht erforderlich ist, die ohnehin knappen Parkplätze auf dem Marktplatz hierfür in Anspruch zu nehmen.

Die Fläche, die der neue Fahrradständer benötigt, entspreche etwa der Fläche von zwei PKW Parkplätzen. Berücksichtige man, dass auf dem Ober-Ingelheimer Marktplatz nur neun PKW-Parkplätze vorhanden sind, bedeute das im Klartext, dass ca. 20% der schon sehr knappen Parkplätze geopfert würden. „Wir reden schon seit Jahren davon, dass der Einzelhandel in den einzelnen Ortsteilen gestärkt und gefördert werden muß. Aber hier schaden wir aktiv den Einzelhändlern vor Ort“ erregt sich das CDU-Ausschussmitglied Michael Beaury „Wir haben in Ober-Ingelheim den glücklichen Zustand, dass es noch ein richtiges Ortszentrum mit inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften gibt. Durch die Verknappung der Parkplätze werden es sich die Kunden aus den anderen Stadtteilen gut überlegen, ob sie noch nach Ober-Ingelheim fahren und keinen Parkplatz finden“. Dieses Argument sei, so die CDU, auch für viele der anderen Ausschussmitglieder plausibel. Aber was ist die Alternative? Man benötigt nach Meinung der CDU einen Stellplatz, der keine Parkplätze verdrängt, aber optisch besonders heraussticht und an zentraler Stelle liegt.

In einem Prüfantrag hat die CDU den Platz vor dem Alten Gymnasium und dem neugebauten Bürgerhaus ist hierfür vorgeschlagen. Die linke Seite dieses neuen Platzes wird von der Giebelwand aus Backsteinen des Nachbarhauses begrenzt. Nach den Planungen des beauftragten Planungsbüros sollen nach Mitteilung der CDU vor diese Giebelwand Büsche und Bäume gepflanzt werden. Verschiebe man die Bepflanzung von der vorderen Ecke des Platzes entsprechend nach hinten, könne der Fahrradständer problemlos an dieser Stelle installiert werden, ohne den Gesamteindruck des Platzes zu beeinträchtigen. Die Fahrräder seien gut sichtbar, an einem markanten Punkt von Ober-Ingelheim, ohne auch nur eine Parkfläche zu opfern.

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